Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Wir sind Ansprechpersonen für
- Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren)
- Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren)
für die ein Strafverfahren anhängig ist
Wir informieren über
- den Gang des Verfahrens
- eine mögliche Verfahrenseinstellung
- den Ablauf der Verhandlung
Wir beraten bei Unsicherheit und Ungewissheit bezüglich des Verfahrens.
Wir begleiten auf Wunsch zum Gerichtstermin und berichten dort über Entwicklung, Lebenssituation, soziales Umfeld und Zukunftspläne.
Ansprechpersonen des Teams „Jugendhilfe im Strafverfahren“ findest du hier.