Minijob
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen. Studierende sowie Schüler*innen können einen Minijob ausüben und sich damit etwas hinzuverdienen.
Es gibt 2 Arten von Minijobs:
Beim 538-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobber*innen im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Nachteile bestehen beim Rentenanspruch und bei den Sozialversicherungen.
Mehr zur kurzfristigen Beschäftigung erfährst du auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung.
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